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Hans-Roland Weiß
Geschäftsleiter
Tel.: 08161/176-80
Fax: 08161/176-85
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Abgeltungsteuer



Seit Einführung der Abgeltungsteuer erfolgt eine grundlegende Änderung der Besteuerung von Kapitalerträgen.
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten.
Für die Abführung der Kirchensteuer haben Sie ein Wahlrecht - Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder Sie beauftragen uns die Kirchensteuer auf Kapitalerträge abzuführen.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.