Abgeltungsteuer
Seit Einführung der Abgeltungsteuer erfolgt eine grundlegende Änderung der Besteuerung von Kapitalerträgen.
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten.
Für die Abführung der Kirchensteuer haben Sie ein Wahlrecht - Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder Sie beauftragen uns die Kirchensteuer auf Kapitalerträge abzuführen.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.


