Bedingungen für die kontobezogene
Nutzung des Internetbanking



1. Leistungsangebot
Der Kontoinhaber und etwaige Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Internetbanking in dem von der Bank angegebenen Umfang abwickeln.
Sofern der Kunde eine Betragsbegrenzung für Verfügungen pro Buchungstag wünscht, wird die Bank dies beachten.
Sofern die Bank eine Betragsbegrenzung für Verfügungen mittels Internetbanking vorsieht, informiert sie den Kunden hierüber.

2. Nutzungsberechtigte
Zur Abwicklung von Bankgeschäften mittels Internetbanking erhalten der Kontoinhaber und etwaige Bevollmächtigte von der Bank ein persönliches Login, ein Erst-Passwort sowie gegebenenfalls Transaktionsnummern (TAN). Kontoinhaber sowie deren Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als Nutzer bezeichnet.

3. Verfahren
Der Nutzer hat mittels Internetbanking Zugang zum Konto, wenn er sich zuvor mit seinem persönlichen Login und dem für ihn festgelegten Erst-Passwort eingeloggt hat. Das Erst-Passwort ist vom Nutzer beim ersten Zugang in ein individuelles Passwort (Mindestlänge 6 Zeichen) zu ändern.
Für die Durchführung von Transaktionen (Überweisungsauftrage, Lastschrifteinzüge, Abbuchungsaufträge) hat der Nutzer jeweils zusätzlich eine TAN einzugeben.
Der Nutzer hat die Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

4. Nachrichtenfreigabe/Verwendung von TAN
Erklärungen jeder Art (z.B. Überweisungsaufträge) sind abgegeben, wenn sie abschließend zur Übermittlung an die Bank freigegeben sind. Bei Vorgängen, die zusätzlich der Eingabe einer TAN bedürfen, ist die Freigabe durch Eingabe der TAN maßgebend. Eine TAN kann nicht mehr verwendet werden, sobald sie zur Übermittlung verwendet worden ist.

5. Bearbeitung von Aufträgen im Internetbanking
Mittels Internetbanking erteilte Aufträge werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs von der Bank wie herkömmlich eingereichte Aufträge behandelt.

6. Finanzielle Nutzungsgrenze
Der Nutzer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auch wenn der Nutzer diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung des Internetbanking entstehen. Die Buchungen solcher Verfügungen auf dem Konto führt lediglich zu einer geduldeten Überziehung; die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für geduldete Überziehungen zu verlangen. Die Bank ist berechtigt, Aufträge nicht auszuführen, sofern das Kontoguthaben bzw. die eingeräumten Kreditlinien nicht ausreichend sind.

7. Geheimhaltung von Login, Passwort und TAN
Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass keine andere Person Kenntnis von Login, Passwort und TAN erlangt. Jede Person, die das Login, das Passwort und -falls erforderlich- eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das Internetbanking-Leistungsangebot zu nutzen. Sie kann z.B. Aufträge zu Lasten des Kontos erteilen.
Insbesondere folgendes ist zur Geheimhaltung von Login, Passwort und TAN zu beachten:
- Login, Passwort und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden.
- Die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren.
- Bei Eingabe von Login, Passwort und TAN ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können.
Stellt der Nutzer fest, dass eine andere Person von seinem Login, seinem Passwort und/oder von seiner TAN Kenntnis erhalten hat oder besteht der Verdacht ihrer missbräuchlichen Nutzung, so ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich sein Passwort zu ändern und die nicht verbrauchten TAN bei der Bank unverzüglich sperren zu lassen. Die Annahme von Sperren ist nur zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.
Der Nutzer trägt alle Schäden, die durch eine unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung des für sein Konto geltenden Logins, Passwortes bzw. der Transaktionsnummern entstehen.
Hat der Nutzer sein Login vergessen, muss dieses schriftlich bei der Bank angefordert werden. Die Bank wird das Login dem Nutzer auf dem Postweg zuschicken.

8. Änderung des Passwortes
Der Nutzer ist berechtigt, sein Passwort jederzeit zu ändern.

9. Sperre des Internetbanking - Angebots
Wird das Passwort dreimal hintereinander falsch eingegeben, sperrt die Bank den Zugang automatisch. Der Nutzer kann die Sperre wieder aufheben lassen, indem er dies schriftlich der Bank mitteilt. Die Mitteilung muss rechtsverbindlich vom Kontoinhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Wird eine falsche TAN eingegeben, wird diese vom System nicht akzeptiert. Der Auftrag wird abgewiesen.
Die Bank wird den Internet-Zugang sperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder eine nicht vertragsgemäße Nutzung des Kontos über den Internet-Zugang besteht. Sie wird den Kunden außerhalb des Internetbanking informieren.
Die Bank wird den Internetbanking-Zugang auf Wunsch des Nutzers sperren, sofern der Bank zu den üblichen Geschäftszeiten ein entsprechender Auftrag des Kunden zugeht.

10. Der Rückruf oder die Änderung von Aufträgen, die mittels Internetbanking an die Bank gegeben wurden, kann nur außerhalb des Internet-banking erfolgen. Die Bank kann den Rückruf oder die Änderung nur beachten, wenn ihr diese Nachricht unverzüglich zugeht und der Auftrag noch nicht im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs in die Bankverrechnungswege eingestellt wurde.

11. Für Störungen des Internetbanking, insbesondere für die nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zur Bank oder zu einem Konto vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich ist, haftet die Bank nur bei grobem Verschulden.

12. Die im Internetbanking zur Verfügung gestellten Kontoinformationen haben informativen Charakter. Rechtlich maßgeblich sind die Konto-auszüge.

13. Kundengespräche mit der Dienstleistungszentrale der Firma Computer Aktiv (Hotline-Service) oder der Bank können auf Datenträger aufgezeichnet und nach den Datenschutzbestimmungen aufbewahrt werden.

14. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.