Bedingungen
für die kontobezogene
Nutzung des Internetbanking
1. Leistungsangebot
Der Kontoinhaber und etwaige Bevollmächtigte können Bankgeschäfte
mittels Internetbanking in dem von der Bank angegebenen Umfang abwickeln.
Sofern der Kunde eine Betragsbegrenzung für Verfügungen pro
Buchungstag wünscht, wird die Bank dies beachten.
Sofern die Bank eine Betragsbegrenzung für Verfügungen mittels
Internetbanking vorsieht, informiert sie den Kunden hierüber.
2. Nutzungsberechtigte
Zur Abwicklung von Bankgeschäften mittels Internetbanking erhalten
der Kontoinhaber und etwaige Bevollmächtigte von der Bank ein persönliches
Login, ein Erst-Passwort sowie gegebenenfalls Transaktionsnummern (TAN).
Kontoinhaber sowie deren Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich
als Nutzer bezeichnet.
3. Verfahren
Der Nutzer hat mittels Internetbanking Zugang zum Konto, wenn er sich
zuvor mit seinem persönlichen Login und dem für ihn festgelegten
Erst-Passwort eingeloggt hat. Das Erst-Passwort ist vom Nutzer beim ersten
Zugang in ein individuelles Passwort (Mindestlänge 6 Zeichen) zu
ändern.
Für die Durchführung von Transaktionen (Überweisungsauftrage,
Lastschrifteinzüge, Abbuchungsaufträge) hat der Nutzer jeweils
zusätzlich eine TAN einzugeben.
Der Nutzer hat die Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen
Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
4. Nachrichtenfreigabe/Verwendung
von TAN
Erklärungen jeder Art (z.B. Überweisungsaufträge) sind
abgegeben, wenn sie abschließend zur Übermittlung an die Bank
freigegeben sind. Bei Vorgängen, die zusätzlich der Eingabe
einer TAN bedürfen, ist die Freigabe durch Eingabe der TAN maßgebend.
Eine TAN kann nicht mehr verwendet werden, sobald sie zur Übermittlung
verwendet worden ist.
5. Bearbeitung
von Aufträgen im Internetbanking
Mittels Internetbanking erteilte Aufträge werden im Rahmen des ordnungsgemäßen
Arbeitsablaufs von der Bank wie herkömmlich eingereichte Aufträge
behandelt.
6. Finanzielle
Nutzungsgrenze
Der Nutzer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder
eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auch
wenn der Nutzer diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht
einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu
verlangen, die aus der Nutzung des Internetbanking entstehen. Die Buchungen
solcher Verfügungen auf dem Konto führt lediglich zu einer geduldeten
Überziehung; die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren
Zinssatz für geduldete Überziehungen zu verlangen. Die Bank
ist berechtigt, Aufträge nicht auszuführen, sofern das Kontoguthaben
bzw. die eingeräumten Kreditlinien nicht ausreichend sind.
7. Geheimhaltung
von Login, Passwort und TAN
Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass keine andere Person Kenntnis
von Login, Passwort und TAN erlangt. Jede Person, die das Login, das Passwort
und -falls erforderlich- eine TAN kennt, hat die Möglichkeit, das
Internetbanking-Leistungsangebot zu nutzen. Sie kann z.B. Aufträge
zu Lasten des Kontos erteilen.
Insbesondere folgendes ist zur Geheimhaltung von Login, Passwort und TAN
zu beachten:
- Login, Passwort und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder
in anderer Form notiert werden.
- Die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu
verwahren.
- Bei Eingabe von Login, Passwort und TAN ist sicherzustellen, dass Dritte
diese nicht ausspähen können.
Stellt der Nutzer fest, dass eine andere Person von seinem Login, seinem
Passwort und/oder von seiner TAN Kenntnis erhalten hat oder besteht der
Verdacht ihrer missbräuchlichen Nutzung, so ist der Nutzer verpflichtet,
unverzüglich sein Passwort zu ändern und die nicht verbrauchten
TAN bei der Bank unverzüglich sperren zu lassen. Die Annahme von
Sperren ist nur zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.
Der Nutzer trägt alle Schäden, die durch eine unsachgemäße
oder missbräuchliche Nutzung des für sein Konto geltenden Logins,
Passwortes bzw. der Transaktionsnummern entstehen.
Hat der Nutzer sein Login vergessen, muss dieses schriftlich bei der Bank
angefordert werden. Die Bank wird das Login dem Nutzer auf dem Postweg
zuschicken.
8. Änderung des Passwortes
Der Nutzer ist berechtigt, sein Passwort jederzeit zu ändern.
9. Sperre
des Internetbanking - Angebots
Wird das Passwort dreimal hintereinander falsch eingegeben, sperrt die
Bank den Zugang automatisch. Der Nutzer kann die Sperre wieder aufheben
lassen, indem er dies schriftlich der Bank mitteilt. Die Mitteilung muss
rechtsverbindlich vom Kontoinhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben
sein.
Wird eine falsche TAN eingegeben, wird diese vom System nicht akzeptiert.
Der Auftrag wird abgewiesen.
Die Bank wird den Internet-Zugang sperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen
oder eine nicht vertragsgemäße Nutzung des Kontos über
den Internet-Zugang besteht. Sie wird den Kunden außerhalb des Internetbanking
informieren.
Die Bank wird den Internetbanking-Zugang auf Wunsch des Nutzers sperren,
sofern der Bank zu den üblichen Geschäftszeiten ein entsprechender
Auftrag des Kunden zugeht.
10. Der
Rückruf oder die Änderung von Aufträgen, die mittels Internetbanking
an die Bank gegeben wurden, kann nur außerhalb des Internet-banking
erfolgen. Die Bank kann den Rückruf oder die Änderung nur beachten,
wenn ihr diese Nachricht unverzüglich zugeht und der Auftrag noch
nicht im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs in die Bankverrechnungswege
eingestellt wurde.
11. Für
Störungen des Internetbanking, insbesondere für die nicht ordnungsgemäße
Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zur Bank oder
zu einem Konto vorübergehend oder auf Dauer nicht möglich ist,
haftet die Bank nur bei grobem Verschulden.
12. Die
im Internetbanking zur Verfügung gestellten Kontoinformationen haben
informativen Charakter. Rechtlich maßgeblich sind die Konto-auszüge.
13. Kundengespräche
mit der Dienstleistungszentrale der Firma Computer Aktiv (Hotline-Service)
oder der Bank können auf Datenträger aufgezeichnet und nach
den Datenschutzbestimmungen aufbewahrt werden.
14. Im
Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
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